Carve-out vorbereiten: Was allein funktionieren muss

Welche Verträge, Mitarbeiter, Systeme und Kosten beim Carve-out wirklich mitgehen – mit Prüfraster für einen eigenständig tragfähigen Betrieb.

Gründer von NEXIT Partners · Unternehmer und ehemaliger CFO
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„Wir verkaufen die Servicesparte und behalten das Produktgeschäft.“ Diese Entscheidung klingt klar. Unklar kann dennoch sein, welche Kundenverträge, Mitarbeitenden, Daten und Betriebsmittel tatsächlich zur Servicesparte gehören. Genau diese Abgrenzung entscheidet darüber, ob ein Käufer ein arbeitsfähiges Geschäft oder zahlreiche ungelöste Schnittstellen übernimmt.

Ein Carve-out ist die Abtrennung eines Teilgeschäfts. Er kann rechtlich unterschiedlich umgesetzt werden, etwa durch den Verkauf bestimmter Vermögenswerte oder einer zuvor abgegrenzten Gesellschaft. Carve-out und Asset Deal sind deshalb keine Gegensätze. Die passende Struktur wird mit Rechts- und Steuerfachpartnern entwickelt; die operative Trennbarkeit muss in jeder Variante vorbereitet werden.

Zuerst den Umfang festlegen

Erstellen Sie einen Abgrenzungskatalog mit drei Spalten: geht mit, bleibt zurück, wird übergangsweise geteilt. Ordnen Sie nicht nur Anlagen zu, sondern auch Kundenbeziehungen, Auftragsbestände, Lizenzen, Marken, Daten, Personal und laufende Verpflichtungen.

Bei jedem geteilten Element folgt eine Entscheidung. Ein gemeinsamer Vertrieb kann getrennt, vertraglich weitergenutzt oder beim Käufer ersetzt werden. Jede Variante verändert Kosten, Abhängigkeiten und Zeitbedarf. Solange diese Entscheidung offen ist, sollte auch die Finanzplanung keine scheinbar endgültige Ergebniszahl zeigen.

Der Katalog wird versioniert. Andernfalls modelliert das Finanzteam einen anderen Verkaufsgegenstand als die Rechtsberater, während der operative Bereich bereits eine dritte Variante vorbereitet.

Drei Ergebnisrechnungen statt einer geschönten Sparten-GuV

Eine historische Spartenrechnung beantwortet, was dem Geschäftsbereich bisher zugerechnet wurde. Sie beantwortet nicht automatisch, was der Betrieb nach der Trennung kosten wird.

Bauen Sie deshalb drei Sichten auf: historische Ergebnisse nach nachvollziehbarer Zuordnung, künftige Standalone-Ergebnisse des abgetrennten Geschäfts und Auswirkungen auf das verbleibende Unternehmen. Zentralfunktionen verschwinden nicht zwangsläufig mit dem verkauften Umsatz. Nicht abbaubare Restkosten müssen separat sichtbar werden.

Hypothetisches Rechenbeispiel

Eine fiktive Sparte weist 5,0 Millionen Euro Umsatz und 800.000 Euro Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern aus. Darin sind 200.000 Euro zentrale Umlagen enthalten. Für eine eigenständige Führung, IT und Buchhaltung werden im Modell künftig 350.000 Euro jährlich benötigt.

Die Standalone-Brücke lautet: 800.000 plus 200.000 bisherige Umlagen minus 350.000 eigenständige Kosten ergibt 650.000 Euro. Zusätzlich geplante einmalige Trennungskosten von 250.000 Euro sind eine separate Finanzierungsposition. Sie dürfen nicht als jährliche Kosten doppelt abgezogen werden; ebenso wenig verschwinden sie aus dem Liquiditätsplan.

Die Beträge sind reine Annahmen. Entscheidend ist, dass jede neue Kostenposition durch eine Leistungsbeschreibung oder ein Angebot nachvollziehbar wird.

Schnittstellen systematisch testen

Tabelle bei Bedarf seitlich scrollen.

BereichKonkrete PrüfaufgabeFertig, wenn
KundenVertragspartei, Leistungen und offene Zusagen zuordnenRechtsprüfung und operative Zuständigkeit stimmen überein
PersonalAufgaben und geteilte Kapazitäten erfassenZielorganisation und rechtlicher Übergangsweg sind geklärt
ITAnwendungen, Datenflüsse und Zugriffe kartierenWeiterbetrieb oder Migration ist getestet und budgetiert
FinanzenBuchungen und Umlagen nachvollziehbar zuordnenÜberleitung zur Gesamtgesellschaft lässt sich reproduzieren
RestunternehmenNicht entfallende Kosten identifizierenEin eigenständiger Fortführungsplan liegt vor

Bei einem möglichen Betriebsübergang ist § 613a BGB ein gesondertes arbeitsrechtliches Prüfthema. Die konkrete Anwendbarkeit und erforderliche Kommunikation beurteilt der beauftragte Rechtsberater. Eine Personalzuordnung in einer Tabelle ersetzt diese Prüfung nicht.

Übergangsleistungen dürfen keine unbefristete Abhängigkeit schaffen

Falls der abgetrennte Bereich zunächst Buchhaltung oder IT des Verkäufers weiterbenutzt, braucht die Übergangsvereinbarung eine präzise Leistungsbeschreibung. Dazu gehören Servicezeiten, Datenzugriffe, Preis, Verantwortliche, Störungsbehandlung und Beendigung.

Wichtig ist ein ausführbarer Ausstiegsplan. „Bis zur erfolgreichen Migration“ ist als Projekttermin zu unbestimmt. Besser ist eine Liste von Voraussetzungen: Datenexport bestätigt, Zielsystem eingerichtet, Testfälle bestanden, Nutzer geschult und Rückfallregel vereinbart. Die rechtliche Formulierung dieser Bedingungen übernimmt der Fachpartner.

Ein TSA ist nicht zwangsläufig erforderlich. Kann das Geschäft am Übergangstag unabhängig arbeiten, kann eine solche Vereinbarung entbehrlich sein. Entscheidend ist die tatsächliche Abhängigkeit, nicht die Verwendung eines Fachbegriffs.

Die erste Freigabe gilt der Machbarkeit

Vor einer breiten Käuferansprache sollte das Projektteam erklären können, was verkauft wird, welche historischen Zahlen dazugehören, welche laufenden Zusatzkosten entstehen und wie der Bereich bis zum Zielbetrieb funktioniert. Offene Punkte sind nicht automatisch ein Ausschlussgrund. Sie brauchen jedoch Verantwortliche, realistische Kostenannahmen und erkennbare Lösungswege.

Einen Arbeitstag ohne die Gruppe durchspielen

Lassen Sie eine verantwortliche Person einen Arbeitstag des abgetrennten Betriebs durchspielen: Bestellung, Leistung, Rechnung, Zahlung. Jede Stelle, an der noch jemand aus der bisherigen Gruppe eingreifen muss, gehört in die Trennungsplanung.

Quellen / weiterführende Referenzen

  1. BGB § 613a – Rechte und Pflichten bei Betriebsübergang rechtlicher Prüfbedarf bei einem Betriebsübergang; keine pauschale Aussage zur Anwendbarkeit im Einzelfall.

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Gründer von NEXIT Partners · Unternehmer und ehemaliger CFO

Ich schreibe darüber, wie Unternehmer ihre Nachfolge praktisch vorbereiten: mit nachvollziehbaren Zahlen, übertragbarer Verantwortung und einem klaren nächsten Schritt. Meine Perspektive verbindet CFO-Verantwortung, Unternehmensentwicklung und eigene Gründungen.