Capex im M&A: Investitionen und Cashflow einordnen

Warum Erhaltungs- und Wachstumsinvestitionen nicht einfach vom EBITDA mit demselben Multiple bewertet werden dürfen.

Gründer von NEXIT Partners · Unternehmer und ehemaliger CFO
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Zwei Unternehmen erzielen dasselbe EBITDA. Eines muss regelmäßig erhebliche Beträge in Anlagen und Systeme investieren, das andere benötigt weniger kapitalgebundene Ressourcen. Aus dem identischen Ergebnis folgt deshalb noch kein identischer Cashflow und erst recht kein automatisch gleicher Wert.

Capex bezeichnet hier Auszahlungen für Investitionen in längerfristig genutzte Vermögenswerte. Der Begriff beantwortet eine Zahlungsfrage. Abschreibungen verteilen dagegen Anschaffungs- oder Herstellungskosten nach den maßgeblichen Rechnungslegungsregeln auf Nutzungsperioden. Wer beide Größen verwechselt, unterschätzt entweder den künftigen Finanzierungsbedarf oder argumentiert mit einer nicht belastbaren Bewertung.

Die entscheidenden drei Investitionskategorien

Erhaltung: Welche Investitionen sind erforderlich, um die bestehende Leistungsfähigkeit fortzuführen? Dazu können Ersatzanlagen oder notwendige Systemerneuerungen gehören. Laufende Reparatur- und Wartungskosten sind allerdings nicht automatisch Investitionen; die richtige Bilanzierung ist fachlich zu prüfen.

Wachstum: Welche zusätzlichen Kapazitäten oder Fähigkeiten sollen aufgebaut werden? Ein Projekt gehört nicht schon deshalb in diese Kategorie, weil die neue Anlage moderner ist. Entscheidend ist, welchen zusätzlichen wirtschaftlichen Nutzen es ermöglicht und welche Nachfrage diesen Nutzen trägt.

Nachholbedarf: Welche eigentlich erforderlichen Maßnahmen wurden verschoben? Ein Nachholbedarf muss technisch und wirtschaftlich begründet werden. Dass historische Investitionen unter Abschreibungen liegen, ist ein Anlass zur Prüfung, aber allein noch kein Beweis für einen Investitionsstau. Alter, Zustand, Auslastung und verbleibende Nutzbarkeit sind entscheidend.

Ein Ersatz kann mehrere Zwecke gleichzeitig erfüllen. Dokumentieren Sie die Anteile nachvollziehbar, ohne aus einer unsicheren Schätzung scheinbare Genauigkeit zu machen. Ein Angebot für einen funktional gleichwertigen Ersatz kann beispielsweise helfen, den zusätzlichen Erweiterungsanteil einer größeren Lösung einzuordnen.

Vom EBITDA zum freien operativen Cashflow

Eine vereinfachte zahlungsorientierte Betrachtung beginnt beim EBITDA, berücksichtigt unter anderem operative Steuerzahlungen, Veränderungen des definierten Betriebskapitals und Investitionsauszahlungen. Je nach Modell kommen weitere nicht zahlungswirksame oder außerordentliche Positionen hinzu. Zinsen und Tilgung müssen passend zur verwendeten Cashflow-Definition behandelt werden.

Das folgende vollständig hypothetische Beispiel betrachtet freien operativen Cashflow vor Finanzierung. Beide Unternehmen haben 1,5 Mio. Euro EBITDA. Für operative Steuerzahlungen werden jeweils 300.000 Euro angenommen, für zusätzlichen Working-Capital-Bedarf jeweils 100.000 Euro. Weitere Unterschiede werden bewusst ausgeblendet.

Tabelle bei Bedarf seitlich scrollen.

ModellpositionUnternehmen AUnternehmen B
EBITDA1.500.000 Euro1.500.000 Euro
Operative Steuerzahlungen, Modellannahme−300.000 Euro−300.000 Euro
Zusätzliche Kapitalbindung−100.000 Euro−100.000 Euro
Erhaltungsinvestitionen−150.000 Euro−450.000 Euro
Freier operativer Cashflow vor Wachstum und Finanzierung950.000 Euro650.000 Euro

Die Differenz von 300.000 Euro ist ein Cashflow-Unterschied unter diesen Annahmen. Sie ist keine EBITDA-Bereinigung. Es wäre methodisch unzureichend, einfach das EBITDA um Capex zu kürzen und darauf unverändert einen aus EBITDA-Vergleichen abgeleiteten Faktor anzuwenden. Kennzahl und Bewertungsparameter müssen zusammenpassen.

Was eine Investitionsanalyse beantworten muss

Beginnen Sie mit dem Anlagenverzeichnis und den tatsächlichen Zahlungsströmen der vergangenen Jahre. Ergänzen Sie Projektzweck, wesentliche Rechnungen, Inbetriebnahme, technische Verantwortung und aktuelle Nutzung. Trennen Sie bloße Ersatzbeschaffung von Erweiterung und Sonderprojekten. Eine Abstimmung zwischen Anlagenzugängen und Zahlungen ist wichtig, weil Bestell-, Aktivierungs- und Zahlungszeitpunkt auseinanderfallen können.

Für die Zukunft braucht jede wesentliche Maßnahme einen Betrag mit Schätzqualität, einen Zeitplan und eine Begründung. Ein verbindliches Angebot ist etwas anderes als eine erste Managementannahme. Ebenso sollten erforderliche Folgekosten sichtbar sein: Wartung, Lizenzen, Schulung, Anlaufverluste, zusätzliche Mitarbeiter oder Rückbau.

Stimmen Sie die Investitionsplanung mit der Umsatz- und Kapazitätsplanung ab. Ein stark wachsendes Geschäft bei unveränderten Anlagen kann plausibel sein, wenn freie Kapazität nachgewiesen wird. Ohne diesen Nachweis entsteht eine Lücke zwischen Finanzmodell und operativer Realität. Dasselbe gilt für geplante Automatisierung: Welche Tätigkeit entfällt, welche Kapazität wird frei und wie wird daraus ein finanzieller Nutzen?

Investitionsbedarf im Verkaufsprozess behandeln

Einmaliger Nachholbedarf und laufender Erhaltungsbedarf gehören nicht ungeprüft an dieselbe Stelle der Wertrechnung. Wenn ein jährlicher Bedarf bereits in den erwarteten Cashflows enthalten ist, muss ein zusätzlicher Abzug auf Doppelzählung geprüft werden. Für offene Verpflichtungen und Transaktionsmechanismen kommt außerdem die konkrete vertragliche Definition hinzu.

Dokumentieren Sie daher zu jeder diskutierten Position, ob sie eine Planungsannahme verändert, eine bestehende Verpflichtung beschreibt oder eine gesonderte Kaufpreisfrage darstellt. Diese Zuordnung entwickeln Finanz- und Transaktionsspezialisten gemeinsam; die abschließende Vertragsgestaltung übernimmt der Rechtsberater.

Ein sinnvoller Abnahmestandard

Die Analyse ist arbeitsfähig, wenn die wesentlichen historischen Zugänge erklärt sind, kritische Anlagen einen zuständigen technischen Ansprechpartner haben und der Zukunftsbedarf in Finanzplan und Liquiditätsvorschau eingearbeitet ist. Offene technische Gutachten bleiben klar markiert. Ein pauschaler Umsatzprozentsatz darf eine fehlende Einzelprüfung nicht verdecken.

Die HGB-Regeln zu Anschaffungskosten und Abschreibungen erläutern den Rechnungslegungshintergrund. Die wirtschaftliche Einteilung in Erhaltung, Wachstum und Nachholbedarf ist eine gesonderte Analyse und kein Ersatz für eine bilanzielle Fachbeurteilung.

Die größte Investitionsannahme prüfen

Nehmen Sie die wichtigste Anlage oder Systemerneuerung aus dem Finanzplan. Lassen Sie Bedarf, Betrag und Termin technisch begründen und gleichen Sie diese Angaben mit der Liquiditätsplanung ab. Genau dort wird aus einer pauschalen Capex-Zeile eine belastbare Aussage.

Vertiefung: Investitionen vor der Übergabe priorisieren.

Quellen / weiterführende Referenzen

  1. HGB § 255 Anschaffungs- und Herstellungskosten als Rechnungslegungsgrundlage.
  2. HGB § 253 Absatz 3 Planmäßige Abschreibung zeitlich begrenzt nutzbarer Vermögensgegenstände.
  3. IFRS Foundation: IAS 7 Unterscheidung operativer, investiver und finanzierender Zahlungsströme; kein pauschaler HGB-Anwendungsanspruch.

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Gründer von NEXIT Partners · Unternehmer und ehemaliger CFO

Ich schreibe darüber, wie Unternehmer ihre Nachfolge praktisch vorbereiten: mit nachvollziehbaren Zahlen, übertragbarer Verantwortung und einem klaren nächsten Schritt. Meine Perspektive verbindet CFO-Verantwortung, Unternehmensentwicklung und eigene Gründungen.